Einzelstunde

Es gibt viele Gründe, ein Einzeltraining zu buchen:
Gemäß Niedersächsischem Hundegesetz sind Hundhalter, die ab 2013 erstmals einen Hund anmelden dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis in Theorie und Praxis nachzuweisen. Hierbei sollte die Theorie abgelegt werden, bevor der Hund angeschafft wird und die Praxis innerhalb eines Jahres nach Bestehen der theoretischen Prüfung.
Kosten:
Beißattacken durch Hunde sollen bald der Vergangenheit angehören. Das ist ein Ziel des niedersächsischen Hundegesetzes. Es soll gleichzeitig zu mehr Tierschutz beitragen, weil alle Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen müssen. Das Gesetz gilt als bundesweit vorbildlich. Die Novelle ist im Juli 2011 in Kraft getreten und legt unter anderem fest, dass jeder Halter seinen Hund mit einem Chip kennzeichnen lassen muss. Notwendig ist überdies eine Haftpflichtversicherung für das Tier, damit ein Halter mögliche Schäden begleichen kann. Das Hundegesetz basiert auf einem gemeinsamen Landtagsbeschluss der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2011 und hat viel Lob seitens der Wissenschaft aber auch von Hundehalter- und Tierschutzverbänden bekommen. Denn es setzt vor allem an der Schulung des Halters an und verzichtet auf pauschale Rasselisten.
Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss ihren/seinen Hund beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können – etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann. Das Register wird durch die GovConnect GmbH (vormals: Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH) im Auftrag des Landes Niedersachsen geführt. Für die Anmeldung eines Hundes wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) für eine Online-Registrierung erhoben. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung (auch E-Mail) kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.). Die Registrierung ist unter: www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441/39010400 möglich.
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover oder dem Zweckverband Jade/Weser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.
Vorbereitung auf den Wesensetest (gem. §13 NHundG)
Wird ein Hund von Amtswegen her als gefährlich eingestuft ist er dazu verpflichtet, den sogenannten Wesenstest zu absolvieren.
Gerne bereite ich umfassend auf den Wesenstest vor und stehe beratend zur Seite.
Kostenpunkt:
69,00 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer) pro Stunde
Wie viele Stunden benötigt werden hängt vom jeweiligen Hund ab. Details erfolgen gern auf Nachfrage.
Maulkorb-Beratung:
Egal aus welchem Grund der Hund einen Maulkorb tragen soll, in dem umfangreichen Sortiment finden wir gemeinsam ein passendes Exemplar für deinen Hund.
Anpassungen finden grundsätzlich vor Ort statt. Es erfolgt kein Versand von Probe-Paketen etc.
Der Preis für einen Maulkorb liegt zwischen 30-40,00 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer). Für die Beratung werden 69,00 Euro / Stunden (inkl. 19 % Umsatzsteuer) zugrunde gelegt. Abrechnung im 15-Minuten-Takt.
Bürohund-Beratung für Arbeitgeber:
Hunde im Büro zu erlauben fördert nachweislich die Mitarbeiter-Motivation und das Betriebsklima. Außerdem machen Sie sich als Arbeitgeber für neue Mitarbeiter interessant, wenn Sie ihren Angestellten das Mitbringen des eigenen Hundes erlauben.
Allerdings gibt es hierbei verschiedene Faktoren zu beachten, die die erfolgreiche Eingliederung eines Hundes im Büro-Alltag betreffen.
Gerne komme ich zu Ihnen ins Unternehmen und erkläre Vorraussetzungen, beantworte Fragen zum Theme Arbeitsschutz und gebe Hinweise zur Durchführung. Gern stelle ich Ihnen vorgefertigte Mitarbeitervereinbarungen und Checklisten zur Verfügung. Die Begehung der Arbeitsplätze kann darin eingeschlossen sein.
Kosten für ein Consulting ab 350,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer, Anfahrtpauschale und ggf. Reisekosten.
Bürohund-Beratung für Arbeitnehmer:
Ihr Arbeitgeber gestattet Ihnen, ihren Hund mit ins Büro zu nehmen? Dann benötigen Sie ggf. Tipps und Hinweise darüber, wie Ihr Hund im Büro-Alltag einen positiven Eindruck hinterlässt.
Gerne komme ich zu Ihnen nach Hause um die Grundlagen zu legen. Außerdem komme ich gern zu Ihnen ins Büro, damit Sie dort erfolgreich mit dem Hund arbeiten können.
Neben der Begehung des Arbeitsplatzes und der Definiton eines geeigneten Platzes für den Hund trainieren wir gemeinsam, damit Ihr Hund sich harmonisch mit dem Arbeitsalltag verbinden lässt.
Kosten für eine Einzelstunde sind 69,00 Euro inkl. 19% Umsatzsteuer zzgl. Anfahrtpauschale.
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