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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fair Dinkum Hundetraining gültig ab 21.06.2018

§1 Präambel
Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wird im vorstehenden Vertragswerk die Formulierung des generischen Maskulinums verwendet. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden darf. Das Fair Dinkum Hundetraining bietet unter der URL www.fair-dinkum.de folgende Dienstleistungen im Bereich Hundetraining an: Einzelberatung, Gruppentraining, Verkauf von Trainingsequipment sowie Vorträge.
Die nachstehenden Klauseln gelten für alle genannten Angebote/Produkte, sofern kein Klammerzusatz nachgestellt wurde oder ein ausdrücklicher Hinweis auf einen der genannten Buchstaben erfolgt.

§2 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die persönlich oder die über die Onlineplattform des Fair Dinkum Hundetraining (organschaftlich vertreten durch die Inhaberin Edna Peters) – nachfolgend FDH genannt –
und
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
oder Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (im Folgenden „ der Kunde oder die Kunden“ genannt) geschlossen werden.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. AGB des Kunden finden keine Anwendung. Ein Widerspruch des FDH ist nicht notwendig.

§3 Anmeldung und Preise
1. Der Kunde kann sich für die verschiedenen Leistungen des FDH online über die Anmeldeformulare anmelden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt.
2. Der Kunde erhält von dem FDH per E-Mail eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Details zur Buchung.
3. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Teilnahme. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags des Kunden durch das FDH zustande.
4. FDH bietet die Dienstleistungen grundsätzlich entgeltlich an. Auf der Internetseite sind die jeweils gültigen Gebühren bzw. Preislisten aufgeführt. Es gelten die Preise des bei Anmeldung gültigen Verzeichnisses.

§4 Zahlungen, Zugang zu den Produkten und Verzug
1. Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm im Rahmen des Vertragsabschlusses gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, FDH jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von FDH hat der Kunde die Daten zu bestätigen.
2. Die gebuchten Dienstleistungen können per Einmalzahlung erworben werden.
3. Der Kunde ist damit einverstanden, Rechnungen auf elektronischem Wege zu erhalten.
4. Die Zahlungen erfolgen in Euro inklusive einer evtl. gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung für sämtliche Angebote wird nach wirksamer Anmeldung in voller Höhe fällig. Erst der Zahlungseingang bei FDH garantiert einen Platz auf der Teilnehmerliste.
5. Der Kunde ist mit der Begleichung der Forderung an das FDH in Verzug, wenn die Zahlung bis zu dem genannten Kalenderdatum bei FDH nicht zugegangen ist.
6. Ist der Kunde im Zahlungsverzug, ist FDH berechtigt, alle Leistungen im Rahmen des Angebotes einzustellen; der Kunde bleibt auch für diesen Zeitraum zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Die fällige Forderung von FDH wird während des Verzugs verzinst. Der Verzugszinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem variablen Basiszinssatz p.a., wenn ein Verbraucher Kunde ist. Sofern ein Unternehmer die Kundenstellung einnimmt, erhöht sich der Zinssatz auf 9% über dem Basiszinssatz.

§5 Leistungen und Laufzeiten der Verträge
1. Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter von FDH werden von dieser ausgesucht und für die bestimmten Veranstaltungen benannt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter von FDH. Bei der Auswahl wird das FDH die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Das FDH erbringt die Leistungen durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
2. Das FDH ist berechtigt, die vorgesehenen Trainer/innen (z. B. bei Krankheit) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen, wenn dies erforderlich ist.
3. Das FDH erbringt – je nach gebuchter Dienstleistung- folgende Leistungen:
• Der Kunde kann das gebuchte Angebot ohne Kosten und Angaben von Gründen bis zu 14 Tagen vor dem Start-Termin stornieren.
• Bei Absagen innerhalb der letzten 14 Tage vor dem ersten Termin des gebuchten Angebots ist der volle Preis fällig.

§6 Kündigung & Absagen von Terminen
1. Die Kündigung ist in Textform gegenüber des Fair Dinkum Hundetraining, Inh. Edna Peters, Dalsper 59, 26931 Elsfleth oder per Email an info@fair-dinkum.de zu erklären.
2. Folgende Rahmenbedingungen sind beachten:
3. Termine für ein Infogespräch oder Einzeltraining kann der Kunde bis 15:00Uhr des Vortages kostenfrei absagen. Bei späteren Absagen hat der Kunde die vollen Gebühren zu zahlen.

§7 Rücktritts – und Leistungsvorbehalte des FDH
1. Das FDH behält sich vor, Kunden mit ihrem Hund von sämtlichen Veranstaltungen des FDH auszuschließen, sofern das Hundeindividuum für andere Kunden oder Hunde eine potentielle Gefahr darstellen kann.
2. Weiterhin behält das FDH sich vor, Kunden, welche sich tierschutzwidrig verhalten, nach einmaliger Aufforderung des Unterlassens, von sämtlichen Veranstaltungen des FDH auszuschließen. Weitere rechtliche Schritte werden vorbehalten.
3. Das FDH behält sich vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen, sowie durch eine Benachrichtigung des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten, wenn eine intern festgelegte Mindestanzahl an Teilnehmern für die gewählte Veranstaltung nicht erreicht wird.
4. Bei Ausfall der Trainer/in oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren (z. B. höhere Gewalt), ist das FDH berechtigt, die jeweiligen Termine abzusagen. Die Z&F bietet einen Ersatztermin an.
5. Sofern der Kunde seinen eigenen Hund mitbringen möchte, behält sich das FDH vor, die Teilnahme an der jeweiligen Lehreinheit zu verweigern, wenn im Vorfeld keine aktuelle Kopie des Impfausweises des Hundes und eine Kopie des Versicherungsscheines einer Hundehalterhaftpflicht vorgelegt werden kann. Die Überprüfung erfolgt stichprobenartig. Der Kunde hat die Unterlagen demnach jederzeit vorzulegen.

§7a Widerrufsrecht des Verbrauchers
1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen sämtliche mit dem FDH geschlossenen Fernabsatzverträge zu widerrufen.
2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Zugangs der Anmeldung/Bestellung bei FDH.
3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde das FDH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
5. Wenn der Kunde den Fernabsatzvertrag widerruft, hat das FDH alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich etwaiger Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei FDH eingegangen ist.
6. Für diese Rückzahlung verwendet das FDH dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
7. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat dieser ggf. einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das FDH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Es wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen.

§8 Änderungsvorbehalte
1. Das FDH behält sich vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen, (wie z.B. den Wechsel des Veranstaltungsortes) und Abweichungen vor oder während der Veranstaltung durchzuführen, soweit diese den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich ändern.
2. Über erforderliche Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert.
3. Das FDH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Einheitlichkeitsstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist.
4. Die Änderung wird dem Kunden bekanntgemacht. Sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen ausdrücklich in Schriftform widerspricht, wird diese nach Ablauf der Frist wirksam.

§9 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
1. Gegen Forderungen von FDH kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Die Abtretung von Ansprüchen des der Kundin gegen FDH an Dritte ist ausgeschlossen.

§10 Haftungsschluss
1. Das FDH haftet für die von ihr oder ihren einfachen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden für einfache Fahrlässigkeit – auch außervertraglich – nur dann, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung typischerweise gerechnet werden muss, soweit nicht Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit gegeben sind oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
2. Das FDH haftet nicht für vom dem Kunden beherrschbare Schäden bzw. Schäden, die vom Kunden durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3. Das FDH distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (sog. “Links”) aus dem Angebot von FDH bestehen. Das FDH übernimmt für diese Inhalte und Seiten keinerlei Haftung. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich. Das FDH übernimmt weder die Verantwortung für die im Rahmen der kostenlosen Angebote veröffentlichte Werbung Dritter noch für die darin angebotenen Waren oder Dienstleistungen.
4. Das FDH übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die Urheberrechte des Kunden an auf der Webseite von FDH bereitgestellten Inhalten verletzen.
5. Die FDH wendet im Rahmen des Training oder der Behandlung von Hunden/Tieren die allgemeine Sorgfalt an. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB. Eine Heilung des Tieres wird nicht geschuldet. Ein Erfolg einer Behandlungsmethode kann nie in Aussicht gestellt werden.

§11 Hinweise zur Datenverarbeitung und Datenschutz
1. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Kunden auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
2. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
3. Das FDH erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Dabei beachtet das FDH die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden erhebt, verarbeitet oder nutzt das FDH Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.
4. Ohne die Einwilligung des Kunden nutzt das FDH dessen Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung.
5. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten, sowie die Löschung dieser Daten anzufordern. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung unter www.fair-dinkum.de verwiesen.

§12 Gewährleistung
1. Das FDH erfüllt seine vertraglichen Pflichten, wenn die Dienstleistungen den wesentlichen Beschreibungen entsprechen. Eine Gewährleistung für die Darstellung der Inhalte wird nicht übernommen. Der Kunden/die Kundin erkennt an, dass das fdH keinen Trainingserfolg verspricht.
2. Das FDH gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von FDH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Das FDH kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

§13 Schlussbestimmungen Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem FDH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde/die Kundin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Brake. Das FDH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§14 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt, eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.