Hundeführerschein
Gemäß Niedersächsischem Hundegesetz sind Hundhalter, die ab 2013 erstmals einen Hund anmelden dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis in Theorie und Praxis nachzuweisen. Hierbei sollte die Theorie abgelegt werden, bevor der Hund angeschafft wird und die Praxis innerhalb eines Jahres nach Bestehen der theoretischen Prüfung.
Kosten:
- Theorie: 69,00 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)
- Praxis: 69,00 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)
Folgende Informationen stellt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Verfügung
Beißattacken durch Hunde sollen bald der Vergangenheit angehören. Das ist ein Ziel des niedersächsischen Hundegesetzes. Es soll gleichzeitig zu mehr Tierschutz beitragen, weil alle Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen müssen. Das Gesetz gilt als bundesweit vorbildlich. Die Novelle ist im Juli 2011 in Kraft getreten und legt unter anderem fest, dass jeder Halter seinen Hund mit einem Chip kennzeichnen lassen muss. Notwendig ist überdies eine Haftpflichtversicherung für das Tier, damit ein Halter mögliche Schäden begleichen kann. Das Hundegesetz basiert auf einem gemeinsamen Landtagsbeschluss der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2011 und hat viel Lob seitens der Wissenschaft aber auch von Hundehalter- und Tierschutzverbänden bekommen. Denn es setzt vor allem an der Schulung des Halters an und verzichtet auf pauschale Rasselisten.
Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss ihren/seinen Hund beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können – etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann. Das Register wird durch die GovConnect GmbH (vormals: Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH) im Auftrag des Landes Niedersachsen geführt. Für die Anmeldung eines Hundes wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) für eine Online-Registrierung erhoben. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung (auch E-Mail) kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.). Die Registrierung ist unter: www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441/39010400 möglich.
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover oder dem Zweckverband Jade/Weser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.